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betriebliche kollektivversicherung

Im Rahmen der mit 23. September 2005 in Kraft getretenen "Pensionsfondsrichtlinie" (BGBl Nr. 8/2005) hat der Gesetzgeber einen weiteren Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge geschaffen, nämlich die

"Betriebliche Kollektivversicherung" (BKV)

hoffmann+partner befasst sich - im Sinne eines unabhängigen Beraters - ausschließlich mit allen Fragen der betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Die wichtigsten Leistungsmerkmale und Voraussetzungen für die Einrichtung einer betrieblichen Kollektivversicherung im Unternehmen finden Sie nachstehend:

merkmale

  • (rechtlich eine) Gruppenrentenversicherung
  • Bei Auswahl der Teilnehmer Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erforderlich
  • Alters- und Hinterbliebenenrente obligat, Invaliditätsversorgung optional
  • Beiträge (des Arbeitgebers) sind - unter Beachtung von Grenzen - Betriebsausgabe
  • Wahlmöglichkeit zwischen leistungs- oder beitragsorientiertem System
  • 2,5% (statt 4%) Versicherungssteuer
  • Einbezahlte Beiträge sind sofort unverfallbar
  • Veranlagung zum Garantiezins für Neuverträge ab Juli 2022 - 0,0 % p.a.
  • Übertragung bestehender Pensionszusagen in eine BKV möglich

umsetzung

  • Betriebsvereinbarung bzw. Einzelvereinbarung mit Arbeitnehmer
  • Aussetzen oder Einschränken von Arbeitgeberbeiträgen nur unter bestimmten Voraussetzungen
  • Eigenbeiträge des Arbeitnehmers möglich (staatl. Förderung bis € 1.000,- p.a.)
  • Arbeitnehmer erhält jährlich eine Kontonachricht
  • Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verschiedene Übertragungsmöglichkeiten (z.B. MV-Kasse)

unterschiede zur pensionskasse

  • unterschiedliche Veranlagungs- bzw. Mindest(Ertrags)vorschriften
  • keine Wahlmöglichkeit betreffend Veranlagungs- und Risikogemeinschaft
  • Unverfallbarkeit kann (nur) bei Pensionskasse auf 3 Jahre hinausgeschoben werden

Fazit: Für beide Durchführungswege gilt das Betriebspensionsgesetz. In der Praxis wird für längerfristige Ansparzeiträume eher das Pensionskassenmodell (höhere Ertragschancen), bei kürzeren Laufzeiten eher die Betriebliche Kollektivversicherung (Garantieverzinsung) - allenfalls auch eine Kombination aus beiden Modellen - passend sein. Grundsätzlich sollten vor Einrichtung im Unternehmen beide Systeme auf Ihre Optimierbarkeit für Unternehmen und Mitarbeiter geprüft werden.