„Mit dem ACAT-Pensionsstatut bieten wir unseren MitarbeiterInnen eine attraktive Zusatzversorgung. hoffmann+partner betreut uns dabei engagiert und fachkundig seit mehr als 10 Jahren.“
Ing. Alexander Frank (CEO)
Im Rahmen der mit 23. September 2005 in Kraft getretenen "Pensionsfondsrichtlinie" (BGBl Nr. 8/2005) hat der Gesetzgeber einen weiteren Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge geschaffen, nämlich die
"Betriebliche Kollektivversicherung" (BKV)
hoffmann+partner befasst sich - im Sinne eines unabhängigen Beraters - ausschließlich mit allen Fragen der betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Die wichtigsten Leistungsmerkmale und Voraussetzungen für die Einrichtung einer betrieblichen Kollektivversicherung im Unternehmen finden Sie nachstehend:
merkmale
umsetzung
unterschiede zur pensionskasse
Fazit: Für beide Durchführungswege gilt das Betriebspensionsgesetz. In der Praxis wird für längerfristige Ansparzeiträume eher das Pensionskassenmodell (höhere Ertragschancen), bei kürzeren Laufzeiten eher die Betriebliche Kollektivversicherung (Garantieverzinsung) - allenfalls auch eine Kombination aus beiden Modellen - passend sein. Grundsätzlich sollten vor Einrichtung im Unternehmen beide Systeme auf Ihre Optimierbarkeit für Unternehmen und Mitarbeiter geprüft werden.