Seit 1. 1. 2003 gilt für Arbeitnehmer die „Abfertigung NEU“ (BMVG). Seit 1. 1. 2008 sind auch Selbständige einbezogen (BMSVG). Der Beitritt zu einer Vorsorgekasse (BV-Kasse) ist obligatorisch, der Wechsel der Kasse möglich. Für Altabfertigungen sieht das Gesetz Übertragungsmöglichkeiten in eine BV-Kasse vor. Kommt das nicht in Frage, ist die Auslagerung mittels „zweckgebundener“ Auslagerungsversicherung zu überlegen. Eine Vielzahl arbeits-, steuer- und vertragsrechtlicher Fragen ist zu klären. Vor allem aber: "Welche der Lösungen ist für die Beteiligten persönlich und wirtschaftlich vorteilhaft?"
Wir befassen uns – im Sinne eines unabhängigen Beraters und Maklers – ausschließlich mit allen Fragen der betrieblichen Mitarbeitervorsorge.
Der Bereich arbeit + abfertigung umfasst:
abfertigung neu
- Beratung/Begleitung bei Auswahl der (geeigneten) BV-Kasse und Abwicklung des Beitritts
- Prüfung bestehender Kassenvereinbarungen/Optimierungspotential
- Begleitung beim Wechsel der BV-Kasse (Ausschreibung - insbesondere im Sinne BVergG 2006 - Bewertung Bestbieter und Abwicklung)
abfertigung alt – auslagerung/rückdeckung
Schritt 1: konzeption
- Bewertung der Abfertigungsverpflichtung (finanz- und versicherungsmath.)
- Erarbeiten der Vorgaben, Zielsetzungen, Rahmenbedingungen seitens des Unternehmens
- Ausarbeitung des geeigneten Modells (BV-Kasse und/oder Auslagerungsversicherung)
Schritt 2: evaluierung
- Detailberechnungen und -auswertungen (hauseigene Abfertigungssoftware)
- Dokumentation und Expertise; Aufbereitung der Wirkungen:
- arbeitsrechtlich
- steuer-, handelsrechtlich
- liquiditätsbezogen
- Konsistenzprüfung (sonstiges Sozialkapital) und Feintuning
Schritt 3: realisierung
- Gestaltung der erforderlichen Vereinbarungen und Begleitung bei der Durchführung
- Umsetzung der notwendigen Maßnahmen mit BV-Kasse bzw. Versicherer
- Beratung/Begleitung bei Vertragsabwicklung und Implementierung