„In Angelegenheiten betrieblicher Mitarbeitervorsorge greifen wir langjährig auf die Expertise von hoffmann+partner zurück. Wir schätzen Nachhaltigkeit in der Zusammenarbeit.“
Dr. Christian Plas
Seit 1. 1. 2003 gilt für Arbeitnehmer die „Abfertigung NEU“ (BMVG). Seit 1. 1. 2008 sind auch Selbständige einbezogen (BMSVG). Der Beitritt zu einer Betrieblichen Vorsorgekasse (BVK) ist obligatorisch, der Wechsel innerhalb der Kassen möglich. Für Altabfertigungen sieht das Gesetz Übertragungsmöglichkeiten in eine BVK vor. Kommt das nicht in Frage, ist die Auslagerung mittels „zweckgebundener“ Auslagerungsversicherung zu überlegen. Eine Vielzahl arbeits-, steuer- und vertragsrechtlicher Fragen ist zu klären. Vor allem aber: "Welche der Lösungen ist für die Beteiligten persönlich und wirtschaftlich vorteilhaft?"
Wir befassen uns – im Sinne eines unabhängigen Beraters und Maklers – ausschließlich mit allen Fragen der betrieblichen Mitarbeitervorsorge.
Der Bereich arbeit + abfertigung umfasst:
abfertigung neu
abfertigung alt – auslagerung/rückdeckung
Schritt 1: konzeption
Schritt 2: evaluierung
Schritt 3: realisierung