„Mit dem ACAT-Pensionsstatut bieten wir unseren MitarbeiterInnen eine attraktive Zusatzversorgung. hoffmann+partner betreut uns dabei engagiert und fachkundig seit mehr als 10 Jahren.“
Ing. Alexander Frank (CEO)
Seit 1. 1. 2003 gilt für Arbeitnehmer die „Abfertigung NEU“ (BMVG). Seit 1. 1. 2008 sind auch Selbständige einbezogen (BMSVG). Der Beitritt zu einer Vorsorgekasse (BV-Kasse) ist obligatorisch, der Wechsel der Kasse möglich. Für Altabfertigungen sieht das Gesetz Übertragungsmöglichkeiten in eine BV-Kasse vor. Kommt das nicht in Frage, ist die Auslagerung mittels „zweckgebundener“ Auslagerungsversicherung zu überlegen. Eine Vielzahl arbeits-, steuer- und vertragsrechtlicher Fragen ist zu klären. Vor allem aber: "Welche der Lösungen ist für die Beteiligten persönlich und wirtschaftlich vorteilhaft?"
Informieren Sie sich über unsere aktuelle Aktion „Aus Alt mach Neu“. Fordern Sie eine Erstberechnung für Sie und Ihre MitarbeiterInnen einfach mit unserem Datenanforderungsblatt per E-Mail an. Wir befassen uns – im Sinne eines unabhängigen Beraters und Maklers – ausschließlich mit allen Fragen der betrieblichen Mitarbeitervorsorge.
Der Bereich arbeit + abfertigung umfasst:
abfertigung neu
abfertigung alt – auslagerung/rückdeckung
Schritt 1: konzeption
Schritt 2: evaluierung
Schritt 3: realisierung