Seit 1. 1. 2003 gilt für Arbeitnehmer die „Abfertigung NEU“ (BMVG). Seit 1. 1. 2008 sind auch Selbständige einbezogen (BMSVG). Der Beitritt zu einer Betrieblichen Vorsorgekasse (BVK) ist obligatorisch, der Wechsel innerhalb der Kassen möglich. Für Altabfertigungen sieht das Gesetz Übertragungsmöglichkeiten in eine BVK vor. Kommt das nicht in Frage, ist die Auslagerung mittels „zweckgebundener“ Auslagerungsversicherung zu überlegen. Eine Vielzahl arbeits-, steuer- und vertragsrechtlicher Fragen ist zu klären. Vor allem aber: "Welche der Lösungen ist für die Beteiligten persönlich und wirtschaftlich vorteilhaft?"
Wir befassen uns – im Sinne eines unabhängigen Beraters und Maklers – ausschließlich mit allen Fragen der betrieblichen Mitarbeitervorsorge.
Der Bereich arbeit + abfertigung umfasst:
abfertigung neu
- Beratung/Begleitung bei Auswahl der (geeigneten) BVK und Abwicklung des Beitritts
- Prüfung bestehender Kassenvereinbarungen/Optimierungspotential
- Begleitung beim Wechsel der BVK (Ausschreibung - insbesondere im Sinne BVergG 2006 - Bewertung Bestbieter und Abwicklung)
abfertigung alt – auslagerung/rückdeckung
Schritt 1: konzeption
- Bewertung der Abfertigungsverpflichtung (finanz- und versicherungsmathematisch)
- Erarbeiten der Vorgaben, Zielsetzungen, Rahmenbedingungen seitens des Unternehmens
- Ausarbeitung des geeigneten Modells (BVK und/oder Auslagerungsversicherung)
Schritt 2: evaluierung
- Detailberechnungen und -auswertungen (hauseigene Abfertigungssoftware)
- Dokumentation und Expertise; Aufbereitung der Wirkungen:
- arbeitsrechtlich
- steuer-, handelsrechtlich
- liquiditätsbezogen
- Konsistenzprüfung (sonstiges Sozialkapital) und Feintuning
Schritt 3: realisierung
- Gestaltung der erforderlichen Vereinbarungen und Begleitung bei der Durchführung
- Umsetzung der notwendigen Maßnahmen mit BVK bzw. Versicherer
- Beratung/Begleitung bei Vertragsabwicklung und Implementierung