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a.s.i aktuariat.service.innovation

Mit unserem hauseigenen Aktuariat bieten wir unseren Kunden bzw. deren steuerlicher Vertretung sowie Wirtschaftsprüfern ein Kompetenzzentrum für sämtliche Fragen rund um die Bewertung von Sozialkapital  – nach nationalen wie auch internationalen Richtlinien und Standards.

Die versicherungsmathematischen Gutachten für eine korrekte Rückstellungsbildung in der Bilanz werden von einer erfahrenen Versicherungsmathematikerin und anerkannten Aktuarin der AVÖ erstellt. Unsere Gutachten werden grundsätzlich nach dem Vier-Augen-Prinzip geprüft und dem Klienten auf Wunsch auch persönlich präsentiert.

Der Bereich aktuariat + service umfasst:

bewertungen von verpflichtungen im bereich des sozialkapitals

  • Pensionszusagen (Direkte Leistungszusagen i. S. des BPG oder § 14 EStG)
  • Abfertigungs- und  Jubiläumsgeldzahlungen
  • Unverfallbarkeitsbetrag i. S. des BPG, Abfindungsbeträge (arbeits- und zivilrechtlich)

erstellung von versicherungsmathematischen gutachten

  • nach österreichischem Recht (EStG, UGB)
  • nach internationalen Richtlinien (IAS, FAS, IFRS, US GAP)
  • vom Einzelgutachten bis zum Gutachten für multinationale Konzerne

modellrechnungen und szenarienanalyse von pensionssystemen

  • Risiko- und Kostenanalyse bestehender Vorsorgesysteme im Unternehmen
  • Darstellung von Entwicklungsszenarien für die Zukunft
  • Vergleichsberechnungen und Optimierung für aktuelle und geplante Vorsorgesysteme

Forden Sie unverbindlich ein Angebot oder eine Modellberechnung an!

Die AFRAC-Stellungnahme erfordert eine versicherungsmathematische Berechnung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen. Es ist zwar eine vereinfachte Bewertung (finanzmathematische Bewertung) weiterhin möglich bzw. zulässig, wenn diese zu keinen wesentlichen Unterschieden gegenüber einer versicherungsmathematischen Bewertung führt.